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Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan / Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) / Arbeitsstättenrecht / Arbeitsstätten ASR A.2.2
Flucht- und Rettungspläne

Flucht- & Rettungspläne

Flucht- & Rettungspläne sind für die eigene Belegschaft und für Personen, die sich vorübergehend in einem Gebäude aufhalten, erforderliche Aushänge zur Flucht bzw. für Rettungsaktionen. Diese Fluchtpläne werden von der Arbeitstättenverordnung (§55), der Berufsgenossenschaft (BGV A8 §18), der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzamt gefordert. Sie bieten ebenso einen raschen überblick über die vorhandenen Brandbekämpfungseinrichtungen, sonstigen Einrichtungen zur Selbsthilfe und die Evakuierung des Gebäudes. An diese Pläne werden umfangreiche Anforderungen gestellt, die in verschiedenen Regelwerken des Baurechtes oder den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verankert werden.

Wir erstellen für Sie Flucht-, Rettungs- und Zimmerfluchtpläne nach DIN ISO 23 601, 7010-2012, 4844-2 2012; Symbole gemäß ASR A1.3/A2.3, BGV A8, Format: DIN A1-A4 und Sonderformate. Dabei werden die notwendigen Angaben über die vorhandenen, planrelevanten technischen Einrichtungen, Flächen und Mittel zur Brand- und Unfallbekämpfung vor Ort durch eine Fachkraft Brandschutz aufgenommen. Hierdurch fertig wir qualitativ hochwertige Fluchtpläne an, die eine schnelle Orientierung seitens des Betrachters ermöglichen.

Je nach Kundenwunsch können die Flucht- & Rettungspläne in Rahmen (Größen und Ausführungen nach Wunsch) ausliefert werden. Ebenso stehen wir mit unserem Montageservice für das fachgerechte Anbringen der gerahmten Pläne.

Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.

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